Das IWP ist in verschiedenen sowohl nationalen als auch europäischen Gremien vertreten. Die Aufgaben reichen dabei von Stellungnahmen bis hin zur umfassenden wissenschaftlichen Begleitung.
Im Rahmen des Masterplanes "Bürokratieabbau" sollen die Belastungen der Wirtschaft und speziell des Mittelstands deutlich reduziert werden. Ein Instrument dazu ist die Minimierung der Folge- bzw. Umsetzungskosten neuer Gesetze und Verordnungen.
Das IWP wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) beauftragt, im Landkreis Emsland eine Initiative zum Abbau bürokratischer Hemmnisse wissenschaftlich zu begleiten. Untersucht werden sollte, welche Handlungsziele, Instrumente und Verfahrensweisen sich in der Praxis bewähren. Der Fokus der Betrachtung sollte dabei sowohl auf der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Unternehmen und weiteren relevanten Handlungsakteuren als auch auf die verwaltungsinternen Auswirkungen und Effekte gerichtet werden. Das Ziel des Forschungsprojektes war die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens für die Durchführung von Entbürokratisierungsprojekten, mit dessen Hilfe Kommunen Projekte zum Bürokratieabbau erfolgreich realisieren können.
Unter Twinning versteht man Partnerschaften zwischen Ministerien bzw. öffentlichen Verwaltungen aus EU-Staaten und den Beitrittskandidaten zur EU in Mittel- und Osteuropa. Twinningprojekte sind von der Europäischen Kommission als langfristiges Instrument zur partnerschaftlichen Unterstützung der Beitrittskandidaten bei den notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung des Beitritts eingeführt worden.
Das Thema Bürokratie nimmt seit einigen Jahren einen hohen Stellenwert in der wirtschaftspolitischen Diskussion ein. Dabei ist ein Aspekt die Belastung durch Arbeiten, die der Staat auf Unternehmen überwälzt. Damit werden alle jene Vorgänge beschrieben, bei denen Verwaltungsleistungen bzw. berechenbare finanzielle Lasten von staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen auf die Unternehmen verlagert werden.
Die Durchführung von Leistungen der Unternehmen für den Staat führt zu einer Belastung auf Seiten der Unternehmen, deren Umfang nicht genau bestimmbar ist. In der Regel werden pauschale Aussagen zur Kostenbelastung ohne konkrete Zahlen in die Diskussion eingebracht.
Die Bundesregierung kommt mit ihrem Entschluss, alle Informationspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu erfassen und die damit verbundenen administrativen Kosten nach dem Standardkosten-Modell (SKM) zu messen, einer langjährigen Forderung der Wirtschaft nach mehr Transparenz und einer aussagekräftigen Einschätzung der durch Bürokratie verursachten Belastungen von Unternehmen nach. Auf den Ergebnissen der Messungen aufbauend gilt es, nun den zweiten Schritt zu gehen und die Unternehmen zu entlasten. Das zu diesem Zweck vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufene Projekt soll einerseits politisch-praktikable Lösungen für eine Entbürokratisierung ermöglichen, andererseits nicht kurzsichtig ohne Reflexion der übrigen politischen Ziele sowie bestehender Verwaltungsstrukturen Scheinlösungen erlauben, die eine nur marginale Entlastung brächten.
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